Der Volunta-Schüleraustausch ist ein wichtiger Schritt auf deinem individuellen Bildungsweg. Wir finden, er sollte dir und jedem jungen Menschen offenstehen – unabhängig davon, wieviel deine Eltern verdienen, auf welche Schule du gehst oder wie deine Noten aussehen.
AJA-Stipendium für den Schüleraustausch
Unterstützung für internationalen Schüleraustausch
Ab sofort und noch bis zum 30. September 2023 kannst du dich um ein AJA*-Teilstipendium für internationalen Schüleraustausch im Programmjahr 2024/2025 (Ausreise im Sommer 2024) bewerben. Volunta vergibt im Rahmen des AJA-Stipendienprogramms vier Stipendien. Die Höhe des Stipendiums hängt von der finanziellen Situation der einzelnen Familie ab und beträgt bei Volunta 2.500,- Euro. Das Stipendium kann für ein Auslandsjahr oder -halbjahr in allen Volunta-Zielländern beantragt werden.
* Der Dachverband Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) fördert und gestaltet langfristige Jugend- und Schüleraustauschprogramme und macht auf ihre Bedeutung als individuelle Bildungsbausteine aufmerksam. Volunta ist Mitglied im AJA.
Wer kann sich bewerben?
Zu Programmbeginn musst du zwischen 15 und 17 Jahren alt sein. Bei der Vergabe des Teilstipendiums wird die finanzielle Situation deiner Familie berücksichtigt. Auch deine Bereitschaft für die Mithilfe in einem sozialen Projekt spielt bei der Vergabe eine Rolle.
Wie kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Auf der Website des AJA https://aja-org.de/aja-stipendium/ findest du im Bewerbungszeitraum weitere wichtige Informationen zu den Stipendien und kannst dein Interesse anmelden. Unser Team nimmt dann mit dir Kontakt auf und erklärt dir alles weitere.
Auslands-BAföG beantragen
Zusätzlich zu einem Stipendium kannst du das Auslands-BAföG beantragen. Durch diese Kombination kann ein Austauschprogramm auch mit wenig Eigenbeteiligung finanziert werden.
Wichtig: Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Mehr Informationen dazu hier.
Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei dem Auslandsamt gestellt werden, das für den jeweiligen Staat zuständig ist. Hier die jeweiligen Kontaktdaten:
Irland
Region Hannover - Fachbereich Schulen
Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616 -22252, Fax: 0511/ 616 - 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de
Spanien
Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 54 04, Fax: 06221 / 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
USA
Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 – 41902-0
Fax: 040 – 41902 126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/
Südafrika
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 / 5650 922, Fax: 0335 / 5650 999
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de
Kanada
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Illmenau
Tel.: 03677 / 692 – 752, Fax: 03677 / 691 - 924
E-Mail: fri@stw-thueringen.de
Internet: http://www.stw-thueringen.de
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